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   LG Regensburg, 10.08.2023 - 53 T 242/23   

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LG Regensburg, 10.08.2023 - 53 T 242/23 (https://dejure.org/2023,25960)
LG Regensburg, Entscheidung vom 10.08.2023 - 53 T 242/23 (https://dejure.org/2023,25960)
LG Regensburg, Entscheidung vom 10. August 2023 - 53 T 242/23 (https://dejure.org/2023,25960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BayPsychKHG Art. 5 Abs. 1; FamFG § 34 Abs. 2, § 288 Abs. 1, § 319 Abs. 2, § 331 Abs. 1 Nr. 2
    Vorläufige Unterbringung: Bekanntgabe des ärztlichen Zeugnisses - Gefahrenprognose

  • rewis.io

    Krankheit, Unterbringung, Amphetamin, Genehmigung, Diagnose, Auslegung, Verletzung, Trennung, Entlassung, Polizei, Gefahr, Gutachten, Verfahren, FamFG, einstweilige Anordnung, konkrete Gefahr, Fortdauer der Unterbringung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorläufige Unterbringung und die Bekanntgabe des ärztlichen Zeugnisses

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus LG Regensburg, 10.08.2023 - 53 T 242/23
    "Das Tatbestandsmerkmal "unverzüglich" ist dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (vgl. BVerfGE 105, 239 [249] = NJW 2002, 3161; Gusy in v. Mangoldt/Klein/Starck, Art. 104 Rn. 48).

    Nicht vermeidbar sind zum Beispiel die Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung oder ein renitentes Verhalten des Betroffenen bedingt sind (vgl. BVerfGE 105, 239 [249] = NJW 2002, 3161; BVerfGK 7, 87 [99] = NVwZ 2006, 579; Gusy in v. Mangoldt/Klein/Starck, Art. 104 Rn. 48).

  • BGH, 22.03.2023 - XII ZB 498/22

    Überlassen des Sachverständigengutachtens rechtzeitig vor der Anhörung eines

    Auszug aus LG Regensburg, 10.08.2023 - 53 T 242/23
    Nach § 319 Abs. 2 FamFG ist das rechtzeitig vor der Anhörung übermittelte Gutachten mit dem Betroffenen in der Anhörung zu erörtern (BGH Beschl. v. 22.3.2023 - XII ZB 498/22, BeckRS 2023, 11895 Rn. 4).

    In dieser müssen die verfahrensrelevanten Beweismittel auf die sich das Gericht stützen will, dem Betroffenen und dem Verfahrenspfleger bekannt sein, § 37 Abs. 2 FamFG und Art. 103 Abs. 1 GG (für ein Gutachten BGH Beschl. v. 22.3.2023 - XII ZB 498/22, BeckRS 2023, 11895 Rn. 4) Das lässt sich vorliegend nicht feststellen.

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus LG Regensburg, 10.08.2023 - 53 T 242/23
    Es ist grundsätzlich der Verfahrenspfleger zu beteiligen (§ 315 II FamFG)." (BVerfG NJW 2018, 2619 Rn. 99, 100)".
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus LG Regensburg, 10.08.2023 - 53 T 242/23
    Nicht vermeidbar sind zum Beispiel die Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung oder ein renitentes Verhalten des Betroffenen bedingt sind (vgl. BVerfGE 105, 239 [249] = NJW 2002, 3161; BVerfGK 7, 87 [99] = NVwZ 2006, 579; Gusy in v. Mangoldt/Klein/Starck, Art. 104 Rn. 48).
  • BGH, 17.10.2012 - XII ZB 181/12

    Betreuungsverfahren: Anhörung oder Begutachtung des Betroffenen gegen seinen

    Auszug aus LG Regensburg, 10.08.2023 - 53 T 242/23
    Die Kammer hat die Anhörung wiederholt, weil sich aus der Akte nicht ergeben hat, dass die Anhörung in erster Instanz verfahrensfehlerfrei (stRspr vgl. nur BGH NJW 2013, 691 Rn. 10) erfolgt war und daher von ihrer Wiederholung nicht abgesehen werden konnte.
  • BGH, 12.05.2021 - XII ZB 505/20

    Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 BayPsychKHG

    Auszug aus LG Regensburg, 10.08.2023 - 53 T 242/23
    Unterbringung nach Art. 5 I 1 BayPsychKHG setzt in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift voraus, dass die freie Willensbestimmung des Betroffenen aufgehoben ist." (BGH NJW 2021, 2582).
  • LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens

    Auszug aus LG Regensburg, 10.08.2023 - 53 T 242/23
    Ist das vorgelegte ärztliche Zeugnis ergänzungsbedürftig und findet dazu ein Gespräch mit einem Arzt statt oder will sich das Gericht generell auf zusätzliche Angaben des Arztes stützen, ist der Inhalt dieses Gesprächs dem Betroffenen und dem Verfahrenspfleger in der Anhörung zur Kenntnis zu bringen (LG Stuttgart Beschl. v. 10.2.2022 - 19 T 46/22, BeckRS 2022, 1869 Rn. 39) oder idealerweise findet die Befragung des Arztes in Anwesenheit des Betroffenen statt und es wird die Gelegenheit zur Befragung gegeben.
  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Auszug aus LG Regensburg, 10.08.2023 - 53 T 242/23
    Zum Begriff der erheblichen Gefahr des § 1 UnterbrG hat das BayObLG und weiterhin gültig zutreffend ausgeführt: "Die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ist in erheblichem Maß gefährdet, wenn mit der Beeinträchtigung eines entsprechenden Rechtsguts mit hoher Wahrscheinlichkeit und jederzeit zu rechnen ist und die Schutzwürdigkeit des gefährdeten Rechtsguts der Schwere des mit einer Unterbringung verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit entspricht (BayObLGZ 1999, 216 [218] = NJW 2000, 881)." (BayObLG NJW-RR 2002, 795).
  • BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 74/92

    Einleitung eines Unterbringungsverfahrens in Bayern

    Auszug aus LG Regensburg, 10.08.2023 - 53 T 242/23
    Allerdings ist die Verständigung des Gerichts durch die fachlichen Leitung der Einrichtung der Kreisverwaltungsbehörde zuzurechnen und ersetzt deren Antrag, wenn sie sich die Kreisverwaltungsbehörde nicht äußert: "Die Verständigung des Gerichts durch die Polizei oder die fachliche Leitung der Einrichtung (Art. 14 Abs. 1) ist der Kreisverwaltungsbehörde zuzurechnen (BayObLGZ 1990, 350, 355) und ersetzt, auch wenn sich diese nicht geäußert hat, deren Antrag (BayObLG, NJW 1992, 2709)." (Lt-Drs. 17/2157, S. 41).
  • BayObLG, 30.11.2001 - 3Z BR 360/01

    Voraussetzungen für die Unterbringung eines Sexualstraftäters in einer

    Auszug aus LG Regensburg, 10.08.2023 - 53 T 242/23
    Zum Begriff der erheblichen Gefahr des § 1 UnterbrG hat das BayObLG und weiterhin gültig zutreffend ausgeführt: "Die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ist in erheblichem Maß gefährdet, wenn mit der Beeinträchtigung eines entsprechenden Rechtsguts mit hoher Wahrscheinlichkeit und jederzeit zu rechnen ist und die Schutzwürdigkeit des gefährdeten Rechtsguts der Schwere des mit einer Unterbringung verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit entspricht (BayObLGZ 1999, 216 [218] = NJW 2000, 881)." (BayObLG NJW-RR 2002, 795).
  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 145/90
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